Umsatzsteuer-Voranmeldung und Vorauszahlungsverfahren 2021
In dem BMF-Schreiben v. 22.12.2020 wurden folgende Vordruckmuster veröffentlicht:
- USt 1 A: Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021
- USt 1 H: Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2021,
- USt 1 E: Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021,
Reverse-Charge-Verfahren bei Telekommunikationsdienstleistungen
Das BMF weist darauf hin, dass durch Jahressteuergesetz 2020 ab dem 1.1.2021 die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers um sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (§ 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG) erweitert wurde. Derartige Umsätze seien im Vordruckmuster USt 1 A vom eistenden Unternehmer in der Zeile 49 und vom Leistungsempfänger nebst Steuer in der Zeile 42 gesondert anzugeben.
Geänderte Bemessungsgrundlage
Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz geändert, hat der Unternehmer den dafür geschuldeten Steuerbetrag nach § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG zu berichtigen. Erfolgt deswegen die Änderung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG, weil das vereinbarte Entgelt für einen steuerpflichtigen Umsatz uneinbringlich geworden ist, ist die Minderung der Bemessungsgrundlage zusätzlich im Vordruckmuster USt 1 A in Zeile 73 einzutragen.
Hat sich die Bemessungsgrundlage für den Vorsteuerabzug bei dem Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt wurde, geändert, ist der Vorsteuerabzug nach § 17 Abs. 1 Satz 2 UStG zu berichtigen. Erfolgt die Änderung nach § 17 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG, weil das vereinbarte Entgelt für einen steuerpflichtigen Umsatz uneinbringlich geworden ist, ist die Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge zusätzlich im Vordruckmuster USt 1 A in Zeile 74 einzutragen.
BMF, Schreiben v. 22.12.2020, III C 3 - S 7344/19/10001 :002
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.6535
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.002
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.2026
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.160
-
Digitale Steuererklärung wird mit "okELSTER" einfacher
1.093
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
787
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
732
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
674
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
660
-
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026
579
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
10.03.2026
-
Steuerverbindlichkeiten während eines vorläufigen Insolvenzverfahrens
06.03.2026
-
Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
05.03.2026
-
Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge zur türkischen Sozialversicherung
03.03.2026
-
Bescheinigungsverfahren und Rente nach dem DBA-Italien
27.02.2026
-
Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung im Ausland ansässiger Unternehmer
27.02.2026
-
Liste zum automatischen Informationsaustausch
26.02.2026
-
Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin wird gestärkt
26.02.2026
-
Besteuerung von Rentenzahlungen nach dem DBA-Österreich
25.02.2026
-
Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von jPöR
25.02.2026