Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird nur nach schriftlichem Antrag vergeben
Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Derzeit gehen vermehrt Anträge auf Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. Mitteilung der dazu gespeicherten Daten beim BZSt ein. Doch die USt-IdNr. wird nur nach einem schriftlichen Antrag vergeben. Entsprechendes gilt für allgemeine Fragen zur Vergabe bzw. zu allen Fragen bzgl. der gespeicherten Daten oder der Eintragung von Euroadressen.
Das BZSt informiert darüber, welche Informationen im Antrag enthalten sein müssen:
- Name und Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers,
- Finanzamt, bei dem das Unternehmen geführt wird,
- Steuernummer, unter der das Unternehmen geführt wird.
Gestellt werden kann der Antrag über ein Kontaktformular auf der Seite des BZSt. Hierbei sollten für eventuelle Rückfragen auch eine Telefon- oder Faxnummer hinterlegt werden. Der Antrag wird in der Regel innerhalb von 48 Stunden bearbeitet. Erfolgreich ist der Antrag jedoch nur, wenn der Antragsteller als Unternehmer beim zuständigen Finanzamt umsatzsteuerlich geführt wird und dem BZSt entsprechende Daten bereits übermittelt wurden.
BZSt, Meldung v. 19.8.2020
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
5.3095
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.538
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3226
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
1.286
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.135
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.128
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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
895
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
870
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
558
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
556
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Gegenseitigkeit bei Einkünften von Luft- und Schifffahrtsunternehmen mit Bahrain
09.01.2026
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Stand der Doppelbesteuerungsabkommen am 1.1.2026
09.01.2026
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Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.1.2026
09.01.2026
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09.01.2026
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Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
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Muster der Umsatzsteuererklärung 2026
07.01.2026
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Umsatzbesteuerung der in Ungarn ansässigen Unternehmer
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Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026
07.01.2026
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Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt
07.01.2026
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Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer ab 2026
07.01.2026
Bernhard Kaune
Fri Aug 21 08:00:58 CEST 2020 Fri Aug 21 08:00:58 CEST 2020
Wenn der Antrag online gestellt werden kann, ist er nicht schriftlich, sondern textlich. Was ist denn nun?
Yan Christoph
Fri Aug 21 10:44:59 CEST 2020 Fri Aug 21 10:44:59 CEST 2020
Sehr geehrter Herr Kaune,
da das BZSt selbst auf die Möglichkeit der Antragstellung über das elektronische Formular hinweist, kann man meines Erachtens davon ausgehen, dass dies ausreichend ist, auch wenn gem. § 27a Abs. 1 Satz 4 UStG der Antrag "schriftlich" zu stellen ist.
MfG, Yan Christoph, Haufe Online-Redaktion