Neue Mengenbeschränkungen für Zigaretten
Wer mehr als die steuerfreien 300 Zigaretten dabei hat, muss für die darüber hinaus gehenden Mengen die fällige Tabaksteuer nachzahlen. Der Zoll stellt diese Zigaretten zudem sicher. Bei falschen Angaben über die tatsächliche Menge an mitgebrachten Zigaretten drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen.
Hintergrund ist eine Regelung im Tabaksteuergesetz, die auf europäisches Recht zurückgeht. Danach ist es möglich, die Anzahl der steuerfreien Zigaretten aus Ländern zu beschränken, die zum 1.1.2014 die EU-weiten Mindeststeuersätze nicht einhalten. Für das Erreichen dieser Voraussetzungen wurde diesen Ländern eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2017 eingeräumt. Nach Ablauf dieser Frist beziehungsweise bei einem vorzeitigen Erreichen der Voraussetzungen können wieder 800 Zigaretten steuerfrei mitgebracht werden.
Beispiel Eine Privatperson wird bei ihrer Rückreise aus Polen am 3. Januar 2014 vom deutschen Zoll kontrolliert. Auf Nachfrage gibt sie zutreffend an, 800 Zigaretten für ihren eigenen Bedarf aus Polen mitgebracht zu haben. Da ab dem 1. Januar 2014 nur 300 Zigaretten steuerfrei sind, muss die Steuer für die darüber hinaus gehenden 500 Zigaretten nachgezahlt werden. Bei einer gängigen Marke würde sich die Nachzahlung bei dieser Menge auf circa 78 Euro belaufen. Zusätzlich werden die 500 Zigaretten sichergestellt. |
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