Erstmals müssen Bürger und Firmen am 10.3.2012 selbst an die Fälligkeit ihrer Vorauszahlungen zur Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer denken.

Bisher erhielten Bürger und Firmen vor der Fälligkeit Ihrer Vorauszahlungen zur Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer immer einen Zahlungshinweis von ihrem Finanzamt. Diese Hinweise werden nun nicht mehr verschickt. Die Einstellung erfolgte aus Kostengründen.

Durch diese Maßnahme spart das Land Rheinland-Pfalz jährlich rund 220.000 EUR allein an Porto- und Papierkosten.

Damit betroffene Bürger auch künftig ihre Steuern pünktlich bezahlen und keine Säumniszuschläge riskieren, empfiehlt die Finanzverwaltung, am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen. Der Vorteil für den Bürger: Er spart sich das Ausfüllen von Überweisungsaufträgen, den Weg zur Bank und ggf. auch zusätzliche Buchungsgebühren. Das Verfahren selbst ist jederzeit widerruflich und völlig risikofrei.

Den entsprechenden Vordruck – Teilnahmeerklärung am Lastschrifteinzugsverfahren – gibt es im Internet (Rubrik "Sonstige") oder im Finanzamt vor Ort.

OFD Koblenz, Pressemitteilung v. 29.2.2012