Saarland startet das Projekt "zeitnahe Betriebsprüfung" ab Januar 2021
Zeitnahe Betriebsprüfung
Regelmäßig werden bei Großbetrieben und Konzernen Betriebsprüfungen durchgeführt. In der Regel umfassen diese einen Prüfungszeitraum von drei Jahren und oftmals werden weit zurückliegende Jahre geprüft. Das Saarländische FinMin hat nun ein neues Projekt mit der "zeitnahen Betriebsprüfung" vorgestellt. Hierdurch können
- Zeiträume unmittelbar geprüft und die Prüfungsdauer verkürzt werden,
- ein- oder zweijährige Prüfungszeiträume ermöglicht werden,
- schnellere Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen hergestellt werden,
- hohe Nachzahlungszinsen vermindert werden.
Finanzstaatssekretärin Anja Wagner-Scheid weist darauf hin, dass die zeitnahe Betriebsprüfung in allen Bundesländern in unterschiedlichen Ausprägungen stattfindet. Es ist ihrer Aussage nach mit einer Inanspruchnahme von ca. 10 % aller Großbetriebe zu rechnen.
Eine Broschüre steht zum Download auf der Homepage des Saarländischen FinMin bereit und gibt weitere Informationen.
Saarländisches FinMin, Meldung v. 10.11.2020
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.6045
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.009
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
889
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7566
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
622
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
489
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
445
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
373
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
340
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
334
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Nutzungsvorteile bei Firmenfitness
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