Saarland startet das Projekt "zeitnahe Betriebsprüfung" ab Januar 2021
Zeitnahe Betriebsprüfung
Regelmäßig werden bei Großbetrieben und Konzernen Betriebsprüfungen durchgeführt. In der Regel umfassen diese einen Prüfungszeitraum von drei Jahren und oftmals werden weit zurückliegende Jahre geprüft. Das Saarländische FinMin hat nun ein neues Projekt mit der "zeitnahen Betriebsprüfung" vorgestellt. Hierdurch können
- Zeiträume unmittelbar geprüft und die Prüfungsdauer verkürzt werden,
- ein- oder zweijährige Prüfungszeiträume ermöglicht werden,
- schnellere Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen hergestellt werden,
- hohe Nachzahlungszinsen vermindert werden.
Finanzstaatssekretärin Anja Wagner-Scheid weist darauf hin, dass die zeitnahe Betriebsprüfung in allen Bundesländern in unterschiedlichen Ausprägungen stattfindet. Es ist ihrer Aussage nach mit einer Inanspruchnahme von ca. 10 % aller Großbetriebe zu rechnen.
Eine Broschüre steht zum Download auf der Homepage des Saarländischen FinMin bereit und gibt weitere Informationen.
Saarländisches FinMin, Meldung v. 10.11.2020
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.6605
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.953
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.2756
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.105
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
747
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
740
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
4962
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
473
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
456
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
454
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Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026
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Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
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Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
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Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
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Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
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Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
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Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
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Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
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Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
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Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026