Rheinland-Pfalz: Lohnsteueraußenprüfer sorgten in 2011 für 32 zusätzliche Steuermillionen (OFD)
Die überwiegende Zahl der Arbeitgeber erfüllt ihren gesetzlichen Auftrag, die Lohnsteuer vom Arbeitslohn ihrer Arbeitnehmer an den Staat abzuführen, sorgfältig. Dennoch, haben die rund 110 im Außendienst tätigen Spezialisten der rheinland-pfälzischen Finanzämter allein im vergangenen Kalenderjahr steuerliche Mehreinnahmen von rund 32 Mio. EUR erwirtschaftet.
Die angekündigten Prüfungen finden überwiegend in größeren Betrieben statt. Kleinere Arbeitgeber mit einer Arbeitnehmerzahl bis 20 werden unter Risikogesichtspunkten für eine Prüfung ausgewählt. Dabei geht es den Prüfern oft darum, den Betrieben fehlerhafte Berechnungen der Lohnsteuer aufzuzeigen, auch um zu helfen, künftige Fehler beim Einbehalten der Lohnsteuer zu vermeiden. Viele Einzelregelungen und Pauschalierungsmöglichkeiten erschweren eine korrekte Lohnbesteuerung, sodass Lohnsteueraußenprüfungen auch weiterhin erforderlich und für die betroffenen Betriebe hilfreich sein werden.
OFD Koblenz, Pressemitteilung v. 24.2.2012
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.7795
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.755
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.488
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.005
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.9606
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.193
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.099
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.476
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.26345
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