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Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2020


Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug

Die Finanzverwaltung hat die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2020 bekannt gemacht.

Programmablaufpläne 2020 

Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die für 2020 vorgesehenen Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht (z.B. Anhebung des Grundfreibetrags) mit Auswirkung auf die Programmablaufpläne berücksichtigt wurden. Das BMF-Schreiben und die Programmablaufpläne sind auf der Homepage des BMF abrufbar. 

BMF, Schreiben v. 11.11.2019, IV C 5 - S 2361/19/10008 :001



Schlagworte zum Thema:  Lohnsteuerabzug , BMF-Schreiben
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