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Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht 2020 mit Auswirkung auf die Programmablaufpläne wurden bei den Entwürfen berücksichtigt.
Die Finanzverwaltung hat die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2020 bekannt gemacht.
Programmablaufpläne 2020
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die für 2020 vorgesehenen Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht (z.B. Anhebung des Grundfreibetrags) mit Auswirkung auf die Programmablaufpläne berücksichtigt wurden. Das BMF-Schreiben und die Programmablaufpläne sind auf der Homepage des BMF abrufbar.
BMF, Schreiben v. 11.11.2019, IV C 5 - S 2361/19/10008 :001
Schlagworte zum Thema:
Lohnsteuerabzug, BMF-Schreiben