
Die Finanzverwaltung hat die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2020 bekannt gemacht.
Programmablaufpläne 2020
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die für 2020 vorgesehenen Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht (z.B. Anhebung des Grundfreibetrags) mit Auswirkung auf die Programmablaufpläne berücksichtigt wurden. Das BMF-Schreiben und die Programmablaufpläne sind auf der Homepage des BMF abrufbar.
BMF, Schreiben v. 11.11.2019, IV C 5 - S 2361/19/10008 :001