Die zwölf Thüringer Finanzämter sorgten im Jahr 2011 insgesamt 100 Mal dafür, dass Fahrzeughalter, die z. B. ihre Kfz-Steuern nicht entrichtet hatten, mit ihrem Wagen nicht weiterfahren konnten.

Mit der grellgelben Parkkralle "krallten" sie sich die Fahrzeuge der Schuldner und sorgten dafür, dass die Steuerschuld meist innerhalb weniger Tage beglichen wurde. Insgesamt führte der Einsatz der Kralle zur Tilgung von 147.000 EUR Steuerschulden.

"Die Parkkralle erweist sich als wirksames Instrument, um Steuerschulden beizutreiben", sagt Finanzminister Wolfgang Voß. In 140 Fällen wurden die Schulden bereits beglichen, nachdem die Vollziehungsbeamten die Parkkralle nur angedroht hatten. Somit konnten 50.000 EUR Außenstände eingetrieben werden.

Auch in den vergangenen Jahren kam die Parkkralle bereits zum Einsatz. Im Jahr 2010 machten die Finanzämter 164 Mal davon Gebrauch. Im Jahr 2009 waren es 128.

Die Parkkralle wird um den Vorderreifen gelegt, ähnlich wie Schneeketten. Das Fahrzeug kann mit angelegter Parkkralle nicht mehr fahren, da die Räder blockiert werden. Die Parkkralle ist zudem durch ihre grelle Farbe gut sichtbar, so dass ein versehentliches Inbetriebnehmen des Fahrzeuges verhindert wird.

FinMin Thüringen, Medieninformation 86/2011 v.  28.12.2011