Grundsteuer für Wohnbereiche in einem steuerbefreiten Wohnheim
Dient Grundbesitz, der für steuerbegünstigte Zwecke benutzt wird, zugleich Wohnzwecken, gilt die Befreiung für Wohnräume, wenn der steuerbegünstigte Zweck nach § 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 oder 4 GrStG nur durch ihre Überlassung erreicht werden kann (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 GrStG). Hieraus folgt, dass Räume, die objektiv als Wohnung zu beurteilen sind, ihre Eigenschaft nicht dadurch verlieren, dass ihre Überlassung zu Wohnzwecken im Rahmen einer pflegerischen bzw. therapeutischen Gesamtkonzeption erfolgt (BFH, Urteil v. 11.4.2006, II R 77/04, BFH/NV 2006 S. 1707).
Bewertungsrechtlicher Wohnungsbegriff
Der Begriff der Wohnung i.S.d. § 5 Abs. 2 GrStG knüpft an den bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriff an. Danach ist unter Wohnung die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen zu verstehen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass sie die Führung eines selbstständigen Haushalts auf Dauer ermöglichen. Hierzu ist es erforderlich, dass die für die Führung eines selbstständigen Haushalts notwendigen Einrichtungen wie Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit, Bad oder Dusche und Toilette vorhanden und - für Bewertungsstichtage ab 1.1.1974 - die als Wohnung in Betracht kommenden Räumlichkeiten gegenüber anderen Wohnungen oder Räumen baulich getrennt sind und somit eine in sich geschlossene Wohneinheit mit eigenem Zugang bilden.
Bestimmte Mindestfläche
Außerdem müssen die zu einer Wohneinheit zusammengefassten Räume eine bestimmte Mindestwohnfläche aufweisen.
Ist die Führung eines selbstständigen Haushalts in einer solchen in sich abgeschlossenen Wohneinheit objektiv möglich, ist diese Einheit auch dann als Wohnung zu beurteilen, wenn sie baulich nicht auf die typischen Bedürfnisse einer Familie zugeschnitten ist oder mehrere Bewohner darin tatsächlich keinen gemeinsamen Haushalt führen.
20 qm Mindestfläche in Studentenwohnheimen
Zu der Frage, welche Mindestwohnfläche für die Annahme einer Wohnung in einem Studentenwohnheim erforderlich ist, haben die für bewertungsabhängige Steuern und Verkehrssteuern zuständigen Vertreter der obersten Finanzbehörden der Länder anlässlich ihrer Sitzung vom 13. bis 15.3.2012 (TOP I/6, Bew I/12) beschlossen, für Zwecke der Einheitsbewertung und Grundsteuer die Entscheidung des BFH vom 17.5.1990 (II R 182/87, BStBl 1990 II S. 705) auch weiterhin anzuwenden. Danach ist für die Annahme einer Wohnung i.S.d. § 5 Abs. 2 GrStG eine Wohnfläche von mindestens 20 qm erforderlich. Zur Mindestgröße einer Wohnung im Bewertungs- und Grundsteuerrecht vergleiche auch Bew-Kartei zu § 75 BewG Karte 15.
§ 181 Abs. 9 Satz 4 BewG nur für ErbSt-Zwecke anwendbar
Die mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG vom 24.12.2008 (BGBl 2008 I S. 3018) in § 181 Abs. 9 Satz 4 BewG aufgenommene Regelung, wonach Wohnflächen mindestens 23 qm betragen müssen, betrifft den Wohnungsbegriff - entsprechend der Überschrift des sechsten Abschnitts des Bewertungsgesetzes - nur für eine Bewertung zu Zwecken der Erbschaftsteuer ab dem 1.1.2009 und ist somit auf die Bewertung von Alten- und Studentenwohnheime für Grundsteuerzwecken nicht übertragbar.
Rechtsprechung
Grundsätzlich ist die Frage des Vorliegens einer Wohnung im steuerrechtlichen Sinn anhand der örtlichen Gegebenheiten zu beurteilen.
Gegebenenfalls ist eine Fehlerfortschreibung nach § 22 Abs. 3 BewG durchzuführen.
OFD Karlsruhe, Verfügung v. 26.4.2012, G 1102/11 - St 344
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9075
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.178
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
786
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7166
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
658
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
533
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
359
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
353
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
348
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
344
-
Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
-
Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
-
Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
-
Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
-
Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
-
Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026
-
Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
06.05.2026
-
Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
05.05.2026
-
Umsatzsteuer bei der Vermittlung von Mehrzweck-Gutscheinen
04.05.2026