Automatischer Austausch von Finanzinformationen in Steuersachen bei Neukonten
Bei der Eröffnung eines Kontos ist i. d. Regel eine Selbstauskunft erforderlich. Das BMF verfügt nun für den Fall, dass dem meldenden Finanzinstitut keine gültige Selbstauskunft für Neukonten vorliegt und somit eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durch das Finanzinstitut erfolgen kann, § 28 Absatz 1 FKAustG Bußgelder) zur Anwendung kommt.
Bedeutung der 90-Tage-Frist
Es wird nicht beanstandet, dass das meldende Finanzinstitut nicht in der Lage ist, eine gültige Selbstauskunft für Neukonten zu beschaffen, wenn für die Geschäftsbeziehung nach Ablauf der 90-Tage-Frist keine Transaktionen durchgeführt werden, bis die gültige Selbstauskunft vorliegt.
BMF, Schreiben v. 21.9.2018, IV B 6 - S 1315/13/10021 :044, veröffentlicht am 28.9.2018.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.8575
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.046
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
858
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7226
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
690
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
622
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
341
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
331
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
285
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
283
-
Finale Staatenaustauschliste 2026
10.06.2026
-
Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
-
Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
-
Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
-
Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
-
Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
-
Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
-
Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
-
Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026