Automatischer Austausch von Finanzinformationen in Steuersachen bei Neukonten
Bei der Eröffnung eines Kontos ist i. d. Regel eine Selbstauskunft erforderlich. Das BMF verfügt nun für den Fall, dass dem meldenden Finanzinstitut keine gültige Selbstauskunft für Neukonten vorliegt und somit eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durch das Finanzinstitut erfolgen kann, § 28 Absatz 1 FKAustG Bußgelder) zur Anwendung kommt.
Bedeutung der 90-Tage-Frist
Es wird nicht beanstandet, dass das meldende Finanzinstitut nicht in der Lage ist, eine gültige Selbstauskunft für Neukonten zu beschaffen, wenn für die Geschäftsbeziehung nach Ablauf der 90-Tage-Frist keine Transaktionen durchgeführt werden, bis die gültige Selbstauskunft vorliegt.
BMF, Schreiben v. 21.9.2018, IV B 6 - S 1315/13/10021 :044, veröffentlicht am 28.9.2018.
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