Neubewertung von Grundbesitz und digitale Erklärungen in 2022

Die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin informiert aktuell zur Grundsteuerreform und der Neubewertung von Grundbesitz. Grundeigentümer müssen bis 31.10.2022 eine Erklärung digital abgeben.

Grundsteuerwerte zur Ermittlung der Grundsteuer

Zum 1.1.2022 sind bundesweit alle Grundstücke neu zu bewerten. Ab 2025 löst der sog. Grundsteuerwert den Einheitswert ab. Die Feststellung des neuen Grundsteuerwerts erfolgt nun erstmalig. Die Grundsteuer wird in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:

  1. Grundsteuerwert ermitteln
  2. Feststellung des Grundsteuer-Messbetrages (Grundsteuerwert x Messzahl)
  3. Festsetzung der Grundsteuer (Grundsteuer-Messbetrag x Hebesatz)

Neuer Hebesatz in Berlin

Die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin informiert aktuell zu den Änderungen bei der Grundsteuer. Dabei weist sie darauf hin, dass der aktuelle Hebesatz von 810 % nach Ablauf des Jahres 2024 nicht mehr gültig ist.

Abgabe von Erklärungen durch Grundbesitzeigentümer 2022

Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass ab Juli 2022 über Elster digitale Erklärungen für die Neubewertung von Grundbesitz übermittelt werden können. Eigentümer müssen die Erklärung bis 31.10.2022 abgeben, es sind jedoch grundsätzlich Fristverlängerungen möglich.

Tipp: Zahlreiche Informationen zu den Änderungen bei der Grundsteuer stellt die Senatsverwaltung für Finanzen auf der Homepage bereit.

SfF Berlin, Meldung v. 29.10.2021

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