Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen in Niedersachsen
Bescheinigung für Bildungseinrichtungen
Nach $ 4 Nr. 21 Buchst. a UStG können Leistungen privater Schulen und anderer allgemein bildender oder berufsbildender Einrichtungen umsatzsteuerbefreit sein. Das LfSt Niedersachsen weist darauf hin, dass diese Einrichtungen, sofern sie nicht bereits nach Art. 7 Abs. 4 Satz 2 GG genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind, eine Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG der zuständigen Landesbehörde benötigen. Aus dieser Bescheinigung muss sich ergeben, dass und für welchen Zeitraum die Einrichtung auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereitet.
Ob die Steuerbefreiung tatsächlich gewährt werden kann, entscheiden Finanzbehörden nach Erteilen der Bescheinigung.Welche Ministerien Bescheinigungen erteilen, zeigt der Überblick des LfSt Niedersachsen.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
6.4625
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
3.356
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
2.797
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Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
1.922
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.6306
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.354
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.266
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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
850
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
641
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
583
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Umsatzsteuerliche Behandlung von dauerdefizitär betriebenen Einrichtungen
23.01.2026
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Zweifelsfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten
23.01.2026
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Durchgangserwerb bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen
23.01.2026
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Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
23.01.2026
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Arbeitgeber und Betriebsstätte
22.01.2026
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Aufteilung des Arbeitslohns
22.01.2026
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Steuerfreistellung unter weiteren Voraussetzungen
22.01.2026
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Weitere Neuerungen und Besonderheiten
22.01.2026
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Ausnahme Grenzgängerregelungen
22.01.2026
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183-Tage-Schreiben der Finanzverwaltung
22.01.2026