Besondere, laufend zu führende Verzeichnisse von Land- und Forstwirten
Die Erstellung oder Überprüfung der Anlageverzeichnisse erfordert eine teilweise intensive Vergangenheitsbewältigung, in der Land- und Forstwirte für die Bewertung der zu ihrem Betrieb gehörenden Flächen oder bei anderen Wirtschaftsgütern, die letzten 50 bzw. 70 Jahre abklären müssen (Stichtage 1.7.1970 oder 21.6.1948).
Verzeichnisse ordnungsgemäß zu führen liegt in eigenem Interesse
Das besondere, laufend zu führende Verzeichnis enthält ihre bereits geleisteten Betriebsausgaben, die sich aber erst bei einem Anlagenabgang durch Veräußerung oder Entnahme gewinnmindernd auswirken. Es liegt daher in ihrem besonderen Interesse, dass die Verzeichnisse ordnungsgemäß geführt werden und alle gesetzlich zulässigen Werte enthalten.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.4565
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.343
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.4526
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.227
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
839
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
809
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
585
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
573
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
532
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
5072
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Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
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Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
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Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
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Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
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Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
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Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
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Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026
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Anpassung des AEAO wegen geänderter Kassensicherungsverordnung
24.03.2026
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Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff
18.03.2026
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Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung bei Delkredere
17.03.2026