Besondere, laufend zu führende Verzeichnisse von Land- und Forstwirten
Die Erstellung oder Überprüfung der Anlageverzeichnisse erfordert eine teilweise intensive Vergangenheitsbewältigung, in der Land- und Forstwirte für die Bewertung der zu ihrem Betrieb gehörenden Flächen oder bei anderen Wirtschaftsgütern, die letzten 50 bzw. 70 Jahre abklären müssen (Stichtage 1.7.1970 oder 21.6.1948).
Verzeichnisse ordnungsgemäß zu führen liegt in eigenem Interesse
Das besondere, laufend zu führende Verzeichnis enthält ihre bereits geleisteten Betriebsausgaben, die sich aber erst bei einem Anlagenabgang durch Veräußerung oder Entnahme gewinnmindernd auswirken. Es liegt daher in ihrem besonderen Interesse, dass die Verzeichnisse ordnungsgemäß geführt werden und alle gesetzlich zulässigen Werte enthalten.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.7405
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.671
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.123
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.0806
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.465
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
1.221
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.073
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
820
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
749
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
7232
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Programmablaufpläne zur Lohnsteuer ab 2026
14.11.2025
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Aktualisierte Liste der NATO-Hauptquartiere
14.11.2025
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Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG
13.11.2025
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Vom Arbeitnehmer selbst getragene Stromkosten
13.11.2025
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Vorsteuerabzug eines Kleinunternehmers
11.11.2025
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Anhörung im Bundestag zum Steueränderungsgesetz 2025
11.11.2025
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FAQ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung
07.11.2025
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
07.11.2025
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Platzierungsabhängige Zahlungen an einen Berufsreiter
05.11.2025
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Grundsätze zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art
04.11.2025