Länder entscheiden über Rechtsschutz bei Splitting für Homo-Ehe
Es will den Finanzbehörden der Länder überlassen, betroffenen Lebenspartnerschaften vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren. Das geht aus einem am Donnerstag bekanntgewordenen Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs, Hartmut Koschyk, an die Steuerexpertin der Linken, Barbara Höll, hervor.
Danach hält das BMF aufgrund der ausstehenden Klärung durch das Bundesverfassungsgericht eine bundeseinheitliche Verwaltungsanweisung für nicht erforderlich: "Es bleibt den einzelnen obersten Finanzbehörden der Länder unbenommen, in Abhängigkeit von der Rechtsprechung ihres jeweiligen Finanzgerichts den Betroffenen einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren", heißt es in dem Schreiben.
Durch das Ehegattensplitting wird die Steuerbelastung von Eheleuten gesenkt. Die Vorschrift gewährleistet, dass das Finanzamt die Einkünfte der Eheleute bei der Einkommensteuererklärung addiert und dann gleichmäßig auf Mann und Frau verteilt. Derzeit sind beim Bundesverfassungsgericht diverse Verfahren zum Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften anhängig.
Mehrere Finanzgerichte entschieden, dass ein homosexuelles Paar bis zur Entscheidung der Karlsruher Richter das Splitting in Anspruch nehmen kann. Steuerexperten von Bund und Ländern waren bereit, Rechtsschutz zu gewähren und negative Einkommensteuerbescheide unter Vorbehalt zu stellen. Nordrhein-Westfalen hat nach Aussage des Berliner Steuerrechtsexperten Frank Hechtner als erstes Land seine Finanzverwaltung angewiesen, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren.
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