Hessische Finanzverwaltung arbeitet mit KI-Assistenten
KI-Assistent Le Chat
Die Hessische Finanzverwaltung hat für das Projekt 400 Lizenzen des KI-Assistenten Le Chat der Firma Mistral AI für ein Jahr erworben. Von der Bildgenerierung über die Programmierunterstützung bis hin zur KI-gestützten Websuche können Beschäftigte aus unterschiedlichen Funktionen jene wählen, die sie individuell für ihre Aufgaben benötigen. Außerdem bietet das Programm die Möglichkeit, eigene KI-Agenten anzulegen, die auf spezifische Tätigkeiten spezialisiert sind und diese automatisiert ausführen.
Angepasste Lösung im Einsatz
In der Finanz- und Steuerverwaltung gelten besonders hohe Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit. Daher wurde eine speziell angepasste Lösung entwickelt. Le Chat kommt im gesamten Geschäftsbereich des Finanzministeriums zum Einsatz, also in der Steuer- wie der Bau oder der Beteiligungsverwaltung.
Weitere Informationen und Zitate: Hessisches FinMin, Meldung v. 22.9.2025
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
2.5615
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.696
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
987
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
8976
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
884
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
746
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
5262
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
496
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
469
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
450
-
Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
-
Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
-
Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026
-
Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
06.05.2026
-
Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
05.05.2026
-
Umsatzsteuer bei der Vermittlung von Mehrzweck-Gutscheinen
04.05.2026
-
Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
04.05.2026
-
Mindeststeuer-Berichte ab sofort beim BZSt einreichbar
30.04.2026
-
Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
28.04.2026
-
Anwendungsschreiben zum StAbwG aktualisiert
28.04.2026