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Der UStAE wurde bzgl. der für die Geschäftsveräußerung notwendige Fortführung der Unternehmenstätigkeit geändert.
Die Finanzverwaltung ändert Abschn. 1.5 UStAE zur Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Fortführung der Unternehmenstätigkeit.
Geschäftsveräußerung im Ganzen in der Umsatzsteuer
Der BFH hatte sich in verschiedenen Urteilen damit befasst, wann die für eine Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG notwendige Fortführung der Unternehmenstätigkeit vorliegt (BFH, Urteile vom 12.08.2015 - XI R 16/14 und vom 25.11.2015 - V R 66/14). Die Finanzverwaltung hat entsprechend den UStAE geändert und die BFH-Rechtsprechung berücksichtigt.
BMF, Schreiben v. 16.11.2020, III C 2 - S 7100-b/19/10001 :004
Schlagworte zum Thema:
Umsatzsteuer, Umsatzsteuer-Anwendungserlass