BMF

Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen


Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen

Die Finanzverwaltung hat zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Gesellschafterdarlehen nach § 17 Abs. 2a EStG Stellung bezogen.

Bürgschaftsregressforderung und vergleichbare Forderung

§ 17 Abs. 2a EStG wurde mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften neu eingeführt. Anschaffungskosten einschließlich der nachträglichen Anschaffungskosten von Anteilen werden definiert.

In dem BMF-Schreiben werden die wichtigsten Grundsätze erörtert. Dabei geht es insbesondere um

  • Nachträgliche Anschaffungskosten
  • Bürgschaftsregressforderung und vergleichbare Forderung
  • Berücksichtigung von Verlusten aus Gesellschafterdarlehen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
  • Anwendungsregelung

BMF, Schreiben v. 7.6.2022, IV C 6 - S 2244/20/10001 :001


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