BMF

Tarifvergünstigung bei der Besteuerung der Einkünfte aus der Forstwirtschaft

Das BMF hat ein Schreiben zur Tarifvergünstigung nach § 34b EStG bei der Besteuerung der Einkünfte aus der Forstwirtschaft veröffentlicht. Im Fokus stand die Abgrenzung und Anerkennung von Rotfäule als Holznutzung infolge höherer Gewalt.

A 06 04 956

Holznutzungen infolge höherer Gewalt

In dem Schreiben werden zunächst die Grundsätze erläutert und definiert, was unter "Rotfäule" zu verstehen ist. Zudem werden die Holznutzungen infolge höherer Gewalt nach § 34b Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 und 2 EStG erläutert. In dem Schreiben werden Vereinfachungsregelungen für Schadensfälle durch Rotfälle vorgestellt. Die Regelungen des Schreibens gelten erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2018 beginnen.

BMF, Schreiben v. 18.11.2018, IV C 7 - S 2291/18/10001.


Schlagworte zum Thema:  Forstwirtschaft , Einkommensteuer
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