Betrüger versenden E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern
In den E-Mails von der Emailadresse „bzst.bund@munich.com“ mit dem Betreff „Rückerstattung/ refund“ steht folgender Text:
„Steuererstattung ist abgeschlossen, befestigt ist eine Kopie des Schlup. (tax refund completed, attached is a copy of the slip)”.
In der Anlage befindet sich ein Dateianhang “Steuerbescheid.pdf.rar”. Inhalt dieses rar-Files ist eine Datei „k-12.exe“. Hinter der Datei befindet sich vermutlich eine Schadsoftware. Wir bitten Sie daher dringend:
- Öffnen Sie diese E-Mails auf keinen Fall
- Öffnen Sie keine Anhänge
- Löschen Sie diese E-Mails umgehend
Benachrichtigungen über Steuererstattungen werden nicht per Mail verschickt. Zuständig für die Rückerstattung von überzahlten Steuern ist zudem nicht das BZSt, sondern das jeweils zuständige Finanzamt.
BZSt, Pressemitteilung v. 28.5.2015
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
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Gegenseitigkeit bei Einkünften von Luft- und Schifffahrtsunternehmen mit Bahrain
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Stand der Doppelbesteuerungsabkommen am 1.1.2026
09.01.2026
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Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.1.2026
09.01.2026
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Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
09.01.2026
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Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
07.01.2026
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Muster der Umsatzsteuererklärung 2026
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Umsatzbesteuerung der in Ungarn ansässigen Unternehmer
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Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026
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Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt
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Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer ab 2026
07.01.2026