Definition von Anlagegold
Definition des Mehrwertsteuerausschusses
Der Mehrwertsteuerausschuss definiert (Leitlinie zur 117. Sitzung des Mehrwertsteuerausschusses - "Sonderregelung für Anlagegold - Definition von Anlagegold"), dass Gold in runder, ovaler oder unregelmäßiger Form, sofern es vom Goldmarkt akzeptiert wird, und einen Feingehalt von mindestens 995 Tausendsteln aufweist, als "Anlagegold" im Sinne von Art. 344 der MwStSystRL gilt, obwohl es keine Barren- oder Plättchenform hat.
Die Finanzverwaltung hat den UStAE in Abschn. 25c.1 Abs. 2 entsprechend angepasst.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.3845
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.926
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3046
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.090
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
842
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
796
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
6322
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
468
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
465
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
449
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Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
16.04.2026
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Bruchteilsgemeinschaften als umsatzsteuerliche Unternehmer
15.04.2026
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Ermäßigter Steuersatz für Sudoku-Zeitschriften
15.04.2026
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Grundbesitz-Änderungen für Grundsteuer bis 30.4. mitteilen
14.04.2026
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Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026
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Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
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Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
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Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
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Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
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Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026