Definition von Anlagegold
Definition des Mehrwertsteuerausschusses
Der Mehrwertsteuerausschuss definiert (Leitlinie zur 117. Sitzung des Mehrwertsteuerausschusses - "Sonderregelung für Anlagegold - Definition von Anlagegold"), dass Gold in runder, ovaler oder unregelmäßiger Form, sofern es vom Goldmarkt akzeptiert wird, und einen Feingehalt von mindestens 995 Tausendsteln aufweist, als "Anlagegold" im Sinne von Art. 344 der MwStSystRL gilt, obwohl es keine Barren- oder Plättchenform hat.
Die Finanzverwaltung hat den UStAE in Abschn. 25c.1 Abs. 2 entsprechend angepasst.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
5.5775
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.706
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3636
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.205
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.142
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.017
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
955
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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
907
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
622
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
577
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Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
07.01.2026
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Muster der Umsatzsteuererklärung 2026
07.01.2026
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Umsatzbesteuerung der in Ungarn ansässigen Unternehmer
07.01.2026
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Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026
07.01.2026
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Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt
07.01.2026
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Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer ab 2026
07.01.2026
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Neue anhängige Verfahren im Dezember 2025
05.01.2026
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Wegfall der Umsatzsteuerlagerregelung
31.12.2025
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Änderungen des UStAE zum 31.12.2025
30.12.2025
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Unentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern unter Vorbehaltsnießbrauch
29.12.2025