Definition von Anlagegold

Definition des Mehrwertsteuerausschusses
Der Mehrwertsteuerausschuss definiert (Leitlinie zur 117. Sitzung des Mehrwertsteuerausschusses - "Sonderregelung für Anlagegold - Definition von Anlagegold"), dass Gold in runder, ovaler oder unregelmäßiger Form, sofern es vom Goldmarkt akzeptiert wird, und einen Feingehalt von mindestens 995 Tausendsteln aufweist, als "Anlagegold" im Sinne von Art. 344 der MwStSystRL gilt, obwohl es keine Barren- oder Plättchenform hat.
Die Finanzverwaltung hat den UStAE in Abschn. 25c.1 Abs. 2 entsprechend angepasst.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
7.5445
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.428
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
4.882
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.6136
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.505
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.223
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.694
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.316
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
1.097
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.044
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Übertragungen, Überführungen einzelner Wirtschaftsgüter oder Betriebe, Nachversteuerungsfälle
13.05.2025
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Thesaurierungsbegünstigung: Allgemeines
13.05.2025
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Begünstigungsbetrag / Nachversteuerungspflichtiger Betrag
13.05.2025
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Thesaurierungsbegünstigung: Nicht entnommener Gewinn
13.05.2025
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Entlastungsverfahren bei Kapitalertragsteuer
13.05.2025
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Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerbescheide rein digital empfangen
12.05.2025
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Beteiligung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft
07.05.2025
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Besteuerungsrecht für Bordpersonal von Schiffen auf hoher See
07.05.2025
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Übermittlung der FATCA-Daten für den Meldezeitraum 2024
06.05.2025
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NRW intensiviert Austausch mit Frankreich zur Bekämpfung von Finanzkriminalität
30.04.2025