Vordruckmuster für die Wohnungsbauprämien-Anmeldung ab 14.10.2013
Der Vordruck der Wohnungsbauprämien-Anmeldung ab dem 14.10.2013 kann maschinell hergestellt werden, wenn er sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge wie im amtlich vorgeschriebenen Vordruck enthält.
Übersteigt der ursprünglich angemeldete Betrag den berichtigten Betrag oder übersteigen die geleisteten Rückforderungsbeträge die anzumeldende Prämie, so ist der Rotbetrag unverzüglich an die
Bundeskasse Trier
Dienstsitz Kiel
BIC: MARKDEF1200
IBAN: DE18 2000 0000 0020 0010 66
zu zahlen.
Das BMF-Schreiben vom 17.6.2013 (IV C 5 - S 1961/12/10004, BStBl I S. 786) wird mit Wirkung ab 14.10.2013 ersetzt.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.4835
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
986
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
812
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7276
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
627
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
465
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
441
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
386
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
358
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
340
-
Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
07.08.2026
-
Umsatzsteuer bei Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmer
05.08.2026
-
Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
04.08.2026
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandate in Niedersachsen
03.08.2026
-
Nutzungsvorteile bei Firmenfitness
30.07.2026
-
Finanzverwaltung NRW bringt eigene KI-Lösung in die Praxis
30.07.2026
-
Kirchensteuerbeschlüsse im Land Baden-Württemberg für 2026
28.07.2026
-
Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen
23.07.2026
-
Grundsätze zur körperschaftsteuerlichen Organschaft
23.07.2026
-
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2025
22.07.2026