Vordruckmuster für die Wohnungsbauprämien-Anmeldung ab 14.10.2013
Der Vordruck der Wohnungsbauprämien-Anmeldung ab dem 14.10.2013 kann maschinell hergestellt werden, wenn er sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge wie im amtlich vorgeschriebenen Vordruck enthält.
Übersteigt der ursprünglich angemeldete Betrag den berichtigten Betrag oder übersteigen die geleisteten Rückforderungsbeträge die anzumeldende Prämie, so ist der Rotbetrag unverzüglich an die
Bundeskasse Trier
Dienstsitz Kiel
BIC: MARKDEF1200
IBAN: DE18 2000 0000 0020 0010 66
zu zahlen.
Das BMF-Schreiben vom 17.6.2013 (IV C 5 - S 1961/12/10004, BStBl I S. 786) wird mit Wirkung ab 14.10.2013 ersetzt.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.3545
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
882
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
698
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
572
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
4126
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
406
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
365
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
326
-
Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
303
-
Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
259
-
Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und sonstige Zusatzleistungen
30.09.2026
-
Leistungsort bei grenzüberschreitender KFZ-Überlassung zur Privatnutzung
29.09.2026
-
Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
25.09.2026
-
Aufwandsentschädigung an ehrenamtliche Wahlhelfer
22.09.2026
-
Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz
21.09.2026
-
Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
16.09.2026
-
Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2026
10.09.2026
-
Anlage EÜR 2026 wurde veröffentlicht
02.09.2026
-
Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen 2026
31.08.2026
-
Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027
19.08.2026