Vordruckmuster für die Wohnungsbauprämien-Anmeldung ab 14.10.2013
Der Vordruck der Wohnungsbauprämien-Anmeldung ab dem 14.10.2013 kann maschinell hergestellt werden, wenn er sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge wie im amtlich vorgeschriebenen Vordruck enthält.
Übersteigt der ursprünglich angemeldete Betrag den berichtigten Betrag oder übersteigen die geleisteten Rückforderungsbeträge die anzumeldende Prämie, so ist der Rotbetrag unverzüglich an die
Bundeskasse Trier
Dienstsitz Kiel
BIC: MARKDEF1200
IBAN: DE18 2000 0000 0020 0010 66
zu zahlen.
Das BMF-Schreiben vom 17.6.2013 (IV C 5 - S 1961/12/10004, BStBl I S. 786) wird mit Wirkung ab 14.10.2013 ersetzt.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.4565
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.343
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.4526
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.227
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
839
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
809
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
585
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
573
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
532
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
5072
-
Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
-
Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
-
Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
-
Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
-
Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
-
Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
-
Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026
-
Anpassung des AEAO wegen geänderter Kassensicherungsverordnung
24.03.2026
-
Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff
18.03.2026
-
Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung bei Delkredere
17.03.2026