Vordruckmuster für die Wohnungsbauprämien-Anmeldung ab 14.10.2013
Der Vordruck der Wohnungsbauprämien-Anmeldung ab dem 14.10.2013 kann maschinell hergestellt werden, wenn er sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge wie im amtlich vorgeschriebenen Vordruck enthält.
Übersteigt der ursprünglich angemeldete Betrag den berichtigten Betrag oder übersteigen die geleisteten Rückforderungsbeträge die anzumeldende Prämie, so ist der Rotbetrag unverzüglich an die
Bundeskasse Trier
Dienstsitz Kiel
BIC: MARKDEF1200
IBAN: DE18 2000 0000 0020 0010 66
zu zahlen.
Das BMF-Schreiben vom 17.6.2013 (IV C 5 - S 1961/12/10004, BStBl I S. 786) wird mit Wirkung ab 14.10.2013 ersetzt.
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