BMF: Vordruckmuster für Wohnungsbauprämien-Anmeldung

Nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz ist die Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zur Auszahlung anzumelden.

Der Vordruck der Wohnungsbauprämien-Anmeldung ab dem 1.7.2013 kann maschinell hergestellt werden, wenn er sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge wie im amtlich vorgeschriebenen Vordruck enthält.

Übersteigt der ursprünglich angemeldete Betrag den berichtigten Betrag oder übersteigen die geleisteten Rückforderungsbeträge die anzumeldende Prämie, so ist der Rotbetrag unverzüglich an die Bundeskasse Trier, Dienstsitz Kiel (BIC: MARKDEF1210, IBAN: DE42 2100 0000 0021 0010 30) zu zahlen.

Das BMF-Schreiben vom 26.11.2001 (IV C 5 - S 1961-33/01, BStBl I S. 895) wird mit Wirkung ab 1.7.2013 ersetzt.

BMF, Schreiben v. 17.6.2013, IV C 5 - S 1961/12/10004

Schlagworte zum Thema:  Vordruck