Umsatzsteuerliche Sonderregelungen für Gebietskörperschaften
Dezentrale Umsatzbesteuerung von Organisationseinheiten
§ 18 Abs. 4f UStG enthält Regelungen für die dezentrale Umsatzbesteuerung von Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften Bund bzw. Länder. Begründen Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften Bund und Länder durch ihr Handeln eine umsatzsteuerliche Erklärungspflicht, obliegen diesen Organisationseinheiten insoweit alle steuerlichen Rechte und Pflichten der jeweiligen Gebietskörperschaft für die Umsatzbesteuerung. Das BMF erläutert in seinem Schreiben den Begriff der Organisationseinheit und wie diese gebildet werden.
Betragsgrenzen gelten als überschritten
Um Koordinations- und Überwachungsaufwand bei Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung zu vermeiden, gelten einige Betragsgrenzen bei Anwendung des dezentralen Besteuerungsverfahrens für Organisationseinheiten nach § 18 Abs. 4f Satz 6 UStG stets als überschritten. Das BMF stellt hier klar, dass ein Beweis des Gegenteils nicht zulässig ist. Die Aufzählung in der Vorschrift sei zudem abschließend. Nicht genannte unternehmensbezogene Betragsgrenzen seien daher für das gesamte Unternehmen der Gebietskörperschaft zu prüfen.
Einheitliche Ausübung von Wahlrechten
Wahlrechte, deren Rechtsfolgen das gesamte Unternehmen der Gebietskörperschaft erfassen, können nach § 18 Abs. 4f Satz 7 UStG nur einheitlich ausgeübt werden. Die Beantragung der Dauerfristverlängerung ist nach Ansicht der Finanzverwaltung kein solches Wahlrecht und könne daher von jeder Organisationseinheit für ihren Zuständigkeitsbereich individuell beantragt werden.
Verzicht auf die dezentrale Besteuerung
Die Gebietskörperschaft kann erklären, dass für sie die Regelungen des § 18 Abs. 4f Sätze 1 bis 5 UStG nicht zur Anwendung kommen sollen. In diesen Fällen ist das Unternehmen der Gebietskörperschaft wie jedes andere Unternehmen in einem einheitlichen Verfahren zu besteuern.
Das BMF weist darauf hin, dass als Folge des Verzichts Betragsgrenzen nicht mehr automatisch als überschritten gelten. Wahlrechte, deren Rechtsfolgen das gesamte Unternehmen der Gebietskörperschaft erfassen, seien auch bei Nichtanwendung der dezentralen Besteuerung nur einheitlich auszuüben.
Besteuerungsverfahren
Außerdem werden in dem Anwendungsschreiben Einzelheiten zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens für Organisationseinheiten dargestellt. Dies betrifft:
- die steuerliche Erfassung,
- die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
- die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen,
- die Übermittlung von Steueranmeldungen,
- die Bekanntgabe der Steuerbescheide,
- die Aufrechnung oder Verrechnung,
- die Vertreter und die Handlungsfähigkeit der Organisationseinheit,
- die Festsetzungsfrist und
- den sachlichen Umfang der Prüfungsanordnungen von Außenprüfungen.
Weitere Aspekte der dezentralen Besteuerung
Außerdem klärt die Finanzverwaltung einige weitere Aspekte wie
- Erklärungspflichten bei Beteiligung mehrerer Organisationseinheiten an einem Umsatz,
- Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG),
- innergemeinschaftliche Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Binnenmarktkontrollverfahren,
- Rechnungsangaben und § 14c UStG.
Zu Fragen des Vorsteuerabzuges bei unternehmerisch tätigen jPöR wird ein gesondertes BMF-Schreiben angekündigt.
Sonderregelungen für die örtliche Zuständigkeit
§ 18 Abs. 4g UStG enthält Sondervorschriften für eine von den Vorschriften der AO abweichende Festlegung der örtlichen Zuständigkeit für die Besteuerung dieser Organisationseinheiten, worauf das BMF im Detail eingeht.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.2005
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.608
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.1736
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.049
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.466
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.102
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
1.046
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
920
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
7812
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
741
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AfA von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer
03.12.2025
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Umsatzsteuersatz für steuerpflichtige Einfuhren von Sammlermünzen
03.12.2025
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Verzeichnis der befreiten Goldmünzen für 2026
02.12.2025
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Beiträge zur Pflegeversicherung für die Jahre 2023 bis 2025
01.12.2025
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Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
26.11.2025
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Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags für VZ 2026
26.11.2025
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Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
26.11.2025
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Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung der Länder 2024
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Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2024
25.11.2025
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
24.11.2025