Inhalt und Form des Datensatzes bei Rentenbezugsmitteilungen

Rententräger sind alljährlich bis zum 1.3. verpflichtet, der Deutschen Rentenversicherung Bund (sog. zentrale Stelle) Leibrenten und andere Alterseinkünfte zu melden, die im Vorjahr zur Auszahlung kamen. Die Datenübermittlung muss dabei nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz erfolgen (§ 22a Abs. 1 Satz 2 EStG). Welche inhaltlichen und formalen Anforderungen an den Datensatz zu stellen sind, legt das BMF einvernehmlich mit den obersten Finanzbehörden fest.
Mit Schreiben vom 15.6.2012 weist das BMF darauf hin, dass der amtlich vorgeschriebene Datensatz zur Steigerung der Datenqualität angepasst werden muss. Als Basis für die Entwicklung des Datensatzes veröffentlicht das Ministerium die entsprechende Datensatzbeschreibung und einen Fehlerkatalog.
Die Vorgaben sind relevant für Meldungen von Leibrenten und Leistungen nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a und § 22 Nr. 5 EStG (Meldegrund MZ01). Aus der Datensatzbeschreibung geht u.a. hervor, welche Angaben optional oder verpflichtend sind und welche Felder numerischen bzw. alphanumerischen Inhalt haben müssen.
Hinweis
Nach § 22a Abs. 1 Satz 1 EStG müssen Rentenbezugsmitteilungen folgende Angaben enthalten:
- Identifikationsnummer,
- Familienname,
- Vorname und Geburtsdatum des Leistungsempfängers,
- Betrag der zu meldenden Einkünfte,
- Rentenanpassungsbetrag,
- Beginn und Ende des Leistungsbezugs,
- Bezeichnung und Anschrift des Mitteilungspflichtigen,
- Beiträge zur Basiskrankenversicherung und gesetzlichen Pflegeversicherung, die vom Mitteilungspflichtigen an die Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsträger abgeführt wurden,
- sowie Beitragszuschüsse, die dem Leistungsempfänger nach § 106 des SGB VI zustehen.
BMF, Schreiben v. 15.6.2012, IV C 3 – S 2257-c/07/10012 :008
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.6555
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.703
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
3.064
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.6396
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.626
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.163
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.576
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.026
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
979
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
9072
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Einkommensteuerliche Pflichten des Zwangsverwalters
18.07.2025
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Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 geändert
18.07.2025
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Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz
18.07.2025
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Baden-Württemberg setzt "RaBe" zur Belegeinreichung ein
16.07.2025
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BZSt gibt neue Informationen zu ETACA
16.07.2025
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Neuer Onlineservice einfachELSTERplus zur Erstellung der Steuererklärung
16.07.2025
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Anpassung der GoBD aufgrund gesetzlicher Änderungen
15.07.2025
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Geänderte technische Richtlinien für elektronische Aufzeichnungssysteme
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Umsatzsteuerliche Änderungen im Wachstumschancengesetz, BEG IV und JStG 2024
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Berlin setzt "RABE"-Verfahren ein
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