Inhalt und Form des Datensatzes bei Rentenbezugsmitteilungen
Rententräger sind alljährlich bis zum 1.3. verpflichtet, der Deutschen Rentenversicherung Bund (sog. zentrale Stelle) Leibrenten und andere Alterseinkünfte zu melden, die im Vorjahr zur Auszahlung kamen. Die Datenübermittlung muss dabei nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz erfolgen (§ 22a Abs. 1 Satz 2 EStG). Welche inhaltlichen und formalen Anforderungen an den Datensatz zu stellen sind, legt das BMF einvernehmlich mit den obersten Finanzbehörden fest.
Mit Schreiben vom 15.6.2012 weist das BMF darauf hin, dass der amtlich vorgeschriebene Datensatz zur Steigerung der Datenqualität angepasst werden muss. Als Basis für die Entwicklung des Datensatzes veröffentlicht das Ministerium die entsprechende Datensatzbeschreibung und einen Fehlerkatalog.
Die Vorgaben sind relevant für Meldungen von Leibrenten und Leistungen nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a und § 22 Nr. 5 EStG (Meldegrund MZ01). Aus der Datensatzbeschreibung geht u.a. hervor, welche Angaben optional oder verpflichtend sind und welche Felder numerischen bzw. alphanumerischen Inhalt haben müssen.
Hinweis
Nach § 22a Abs. 1 Satz 1 EStG müssen Rentenbezugsmitteilungen folgende Angaben enthalten:
- Identifikationsnummer,
- Familienname,
- Vorname und Geburtsdatum des Leistungsempfängers,
- Betrag der zu meldenden Einkünfte,
- Rentenanpassungsbetrag,
- Beginn und Ende des Leistungsbezugs,
- Bezeichnung und Anschrift des Mitteilungspflichtigen,
- Beiträge zur Basiskrankenversicherung und gesetzlichen Pflegeversicherung, die vom Mitteilungspflichtigen an die Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsträger abgeführt wurden,
- sowie Beitragszuschüsse, die dem Leistungsempfänger nach § 106 des SGB VI zustehen.
BMF, Schreiben v. 15.6.2012, IV C 3 – S 2257-c/07/10012 :008
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
5.3095
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.538
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3226
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
1.286
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.135
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.128
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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
895
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
870
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
558
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
556
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Einkommensteuererklärung 2025: Überblick und Mantelbogen
13.01.2026
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Änderungen in den Vordrucken ab dem Gesamtbetrag der Einkünfte 2025
13.01.2026
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Änderungen in den Vordrucken der Überschusseinkünfte 2025
13.01.2026
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Änderungen in den Vordrucken der Gewinneinkünfte 2025
13.01.2026
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Gegenseitigkeit bei Einkünften von Luft- und Schifffahrtsunternehmen mit Bahrain
09.01.2026
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Stand der Doppelbesteuerungsabkommen am 1.1.2026
09.01.2026
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Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.1.2026
09.01.2026
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Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
09.01.2026
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Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
07.01.2026
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Muster der Umsatzsteuererklärung 2026
07.01.2026