BMF: Festlegung neuer Abgrenzungsmerkmale in der Betriebsprüfung

Je nach Betriebsart gelten für die Betriebsmerkmale „Umsatzerlöse“ oder „steuerlicher Gewinn“ unterschiedliche Höchstwerte zur Abgrenzung zwischen Großbetrieb, Mittelbetrieb und Kleinbetrieb.

Für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 1.1.2013 gelten die im BMF-Schreiben aufgeführten neuen Abgrenzungsmerkmale sowie die im BMF-Schreiben vom

24.4.2012 angefügte Zuordnungstabelle.

Die einheitlichen Abgrenzungsmerkmale für den 21. Prüfungsturnus (1.1.2013) sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden.

BMF, Schreiben v. 22.6.2012, IV A 4 - S 1450/09/10001

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