BMF

Deutsch-französisches DBA zum Rentenfiskalausgleich

Das BMF hat ein Durchführungsschreiben veröffentlicht zum Zusatzabkommen zwischen Deutschland und Frankreich zum Rentenfiskalausgleich. 

Franzoesiche Flagge idyllisch kleine Stadt

Das Zusatzabkommen wurde bereits am 31.3.2015 von Deutschland und Frankreich unterzeichnet. In dem Abkommen sind zahlreiche Regelungen enthalten, u.a. das Besteuerungsrecht für Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung. In einem umfangreichen Durchführungsschreiben wird das Verfahren beschrieben.

BMF, Schreiben v. 18.1.2018, IV B 3 - S 1301-FRA/16/10001 :002, veröffentlicht am 29.1.2018.


Schlagworte zum Thema:  Doppelbesteuerungsabkommen , Rente
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