Deutsch-französisches DBA zum Rentenfiskalausgleich
Das Zusatzabkommen wurde bereits am 31.3.2015 von Deutschland und Frankreich unterzeichnet. In dem Abkommen sind zahlreiche Regelungen enthalten, u.a. das Besteuerungsrecht für Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung. In einem umfangreichen Durchführungsschreiben wird das Verfahren beschrieben.
BMF, Schreiben v. 18.1.2018, IV B 3 - S 1301-FRA/16/10001 :002, veröffentlicht am 29.1.2018.
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