Änderung des Umwandlungssteuererlasses
Zwei Anpassungen
Betroffen ist zunächst Rn. 15.35a des BMF-Schreibens zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes vom 2.1.2025, IV C 2 – S 1978/00035/020/040 (Umwandlungssteuererlass), in der es um die Veräußerung an außenstehende Dritte nach Veräußerung an ein verbundenes Unternehmen geht. Hier wurden die Erläuterungen samt Beispiel überarbeitet.
Außerdem wurde Rn. Org.03, in der es um die erstmalige Begründung einer Organschaft zum übernehmenden Rechtsträger behandelt wird, neu gefasst.
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