BMF ändert Schreiben zur Aussetzung der Vollziehung
Es handelt sich um die BMF-Schreiben v. 14.12.2018 (IV A 3 - S 0465/18/10005-01) und v. 2.5.2019 (IV A 3 - S 0338/18/10002).
Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2012
Der BFH hat beschlossen (Beschlüsse vom 04.07.2019 - VIII B 128/18, vom 25.04.2018 - IX B 21/18 und vom 03.09.2018 - VIII B 15/18), dass die Vollziehung eines Bescheides über die Festsetzung von Aussetzungszinsen für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2012 auszusetzen ist. Stattdessen betrafen die genannten BMF-Schreiben Verzinsungszeiträume ab dem 1.4.2012. Die Schreiben werden daher angepasst.
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