Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung 2017
Rechtsgrundlage ist § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG.
Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von einem Euro für Bewertungsstichtage ab 1.1.2017
Der Kapitalwert ist nach der am 20.10.2016 veröffentlichten Allgemeinen Sterbetafel 2013/2015 des Statistischen Bundesamtes unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 % errechnet worden. Der Kapitalwert der Tabelle ist der Mittelwert zwischen dem Kapitalwert für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.3065
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
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23.04.2026
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Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
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Bruchteilsgemeinschaften als umsatzsteuerliche Unternehmer
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Ermäßigter Steuersatz für Sudoku-Zeitschriften
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Grundbesitz-Änderungen für Grundsteuer bis 30.4. mitteilen
14.04.2026
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Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
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Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
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Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026