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Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung 2017


Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung 2017

Das BMF hat die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekanntgegeben, die nach der am 20.10.2016 veröffentlichten Sterbetafel 2013/2015 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2017 anzuwenden sind.

Rechtsgrundlage ist § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG.

Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von einem Euro für Bewertungsstichtage ab 1.1.2017

Der Kapitalwert ist nach der am 20.10.2016 veröffentlichten Allgemeinen Sterbetafel 2013/2015 des Statistischen Bundesamtes unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 % errechnet worden. Der Kapitalwert der Tabelle ist der Mittelwert zwischen dem Kapitalwert für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise.

BMF, Schreiben v. 4.11.2016, IV C 7 - S 3104/09/10001


Schlagworte zum Thema:  Sterbetafel , Bewertungsgesetz
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