Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung 2017
Rechtsgrundlage ist § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG.
Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von einem Euro für Bewertungsstichtage ab 1.1.2017
Der Kapitalwert ist nach der am 20.10.2016 veröffentlichten Allgemeinen Sterbetafel 2013/2015 des Statistischen Bundesamtes unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 % errechnet worden. Der Kapitalwert der Tabelle ist der Mittelwert zwischen dem Kapitalwert für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.4105
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
930
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
753
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
6906
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
637
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
441
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
440
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
372
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
342
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
308
-
Geplante Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
14.08.2026
-
Umsatzsteuer bei Parkplatzüberlassung durch jPöR
13.08.2026
-
GrESt bei Gebäude mit Solar- und Photovoltaikanlagen
11.08.2026
-
Kapitalmaßnahmen richtig bilanzieren: Von Aktiensplit bis Spin-off
11.08.2026
-
Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
07.08.2026
-
Umsatzsteuer bei Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmer
05.08.2026
-
Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
04.08.2026
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandate in Niedersachsen
03.08.2026
-
Nutzungsvorteile bei Firmenfitness
30.07.2026
-
Finanzverwaltung NRW bringt eigene KI-Lösung in die Praxis
30.07.2026