Berlin setzt "RABE"-Verfahren ein
Mit dem Verfahren können Belege direkt beim Erstellen der Einkommensteuererklärung digital hinterlegt und passenden Eingabefeldern zugeordnet werden. Im Finanzamt können die Belege bei der Bearbeitung der Steuererklärung elektronisch abgerufen werden. Damit soll sich der Bearbeitungsprozess erleichtern. Das Finanzamt informiert über den Belegabruf elektronisch.
RABE-Verfahren ab dem VZ 2023 nutzbar
Die Funktion steht in Mein ELSTER sowie kompatiblen Softwareprodukten zur Verfügung und kann erstmals bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung ab dem VZ 2023 genutzt werden. Das "RABE"-Verfahren wurde im bundesweiten KONSENS-Programmierverbund entwickelt und ergänzt die bisherigen Optionen, Belege elektronisch oder per Post einzureichen.
Bundesweite Einführung geplant
Die Senatsverwaltung Berlin weist darauf hin, dass nach erfolgreicher Pilotierung in den Finanzämtern der Länder Bayern und Hamburg das Verfahren ab sofort auch in den Berlinern Finanzämtern eingesetzt wird und die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen mit referenzierten Belegen bis Ende dieses Jahres sukzessive bundesweit an allen Finanzämtern möglich sein soll.
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