Bemessungsgrundlage für den Haustrunk im Brauereigewerbe
Unentgeltliche Wertabgaben
Wenn Arbeitgeber an Arbeitnehmer Getränke unentgeltlich abgeben, ist das grundsätzlich nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 UStG umsatzsteuerpflichtig. Eine Ausnahme gilt für Aufmerksamkeiten.
Eine aktuelle Verfügung des Bayerischen LfSt befasst sich mit den umsatzsteuerlichen Folgen, wenn Brauereien ihren Haustrunk an Arbeitnehmer abgeben. Grundsätzlich bestimmt sich die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage dann nach dem Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten oder mangels Einkaufspreises nach den Selbstkosten (§ 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG). Falls die Selbstkosten jedoch nicht ermittelt werden können, ist es hilfsweise zulässig, eine sachgerechten Pauschale anzusetzen. Das Bayerische LfSt sieht als sachgerechte Pauschale zulässig:
- bis 31.12.2021: 33 EUR/Hekoliter
- ab 1.1.2022: 39 EUR/Hekoliter
Bayerisches LfSt, Verfügung v. 15.9.2021, S 7206.2.1/13 St33, veröffentlicht am 20.9.2021
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.8945
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.116
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3456
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.150
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
805
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
801
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
520
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
504
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
4812
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
468
-
Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026
-
Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
-
Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
-
Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
-
Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
-
Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
-
Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
-
Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
-
Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
-
Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026