Richtsatzsammlung 2021 und Anwendung in Krisenzeiten
Die Richtsatzsammlung ist ein wichtiges Hilfsmittel der Finanzverwaltung. So werden Umsätze und Gewinne eines Gewerbetreibenden verprobt. Außerdem werden die Richtsätze herangezogen um ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Allerdings darf bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen eine Schätzung nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Richtsätzen abweichen.
Richtsatzsammlung 2021
Die Finanzverwaltung hat aktuell die Richtsatzsammlung 2021 bekannt gegeben. Außerdem wurde ein Schreiben veröffentlicht, dass die Anwendung der Richtsatzsammlung in wirtschaftlichen Krisensituationen erläutert. Die Finanzverwaltung gibt dabei zu bedenken, dass die in der Richtsatzsammlung genannten Rohgewinnsätze, Rohgewinnaufschlagsätze sowie Halb- und Reingewinne dazu dienen, individuelle Sachverhalte verallgemeinernd abbilden zu können. Es sei daher unabdingbar, bei der Anwendung der Richtsätze stets auf die individuellen Verhältnisse der einzelnen zu prüfenden Betriebe einzugehen und diese zu berücksichtigen. Dieser Grundsatz der individuellen Betrachtung der Steuerpflichtigen sei insbesondere in Krisenzeiten besonders zu beachten.
Sensibilität bei der Anwendung der Richtsatzsammlung
In dem BMF-Schreiben wird ausgeführt, dass eine Abbildung aller denkbaren Auswirkungen, naturgemäß bei einer pauschalierten Betrachtungsweise nicht darstellbar ist. Daher muss im jeweiligen Einzelfall geprüft werden, ob und in welchem Umfang bei der Anwendung der Richtsätze Anpassungen vorzunehmen sind. Der sensible Umgang mit der Richtsatzsammlung gegenüber den Steuerpflichtigen wird in dem Begleitschreiben betont.
BMF, Schreiben v. 28.11.2022, IV A 8 - S 1544/19/10001 :006 und Richtsatzsammlung 2021
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.3845
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.926
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3046
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.090
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
842
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
796
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
6322
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
468
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
465
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
449
-
Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
16.04.2026
-
Bruchteilsgemeinschaften als umsatzsteuerliche Unternehmer
15.04.2026
-
Ermäßigter Steuersatz für Sudoku-Zeitschriften
15.04.2026
-
Grundbesitz-Änderungen für Grundsteuer bis 30.4. mitteilen
14.04.2026
-
Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026
-
Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
-
Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
-
Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
-
Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
-
Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026