BMF

Erneute Anpassung des Anwendungsschreibens zum Investmentsteuergesetz


Anpassung des Anwendungsschreibens zum Investmentsteuergesetz

Das Anwendungsschreiben zum Investmentsteuergesetz in der ab 1.1.2018 geltenden Fassung wurde erneut geändert und ergänzt.

Anwendungsschreiben zum Investmentsteuergesetz angepasst

In dem neuen BMF-Schreiben geht es insbesondere um

  • Spezial-Investmenterträge (§ 34 InvStG)
  • Vereinnahmung und Verausgabung (§ 38 InvStG)
  • Werbungskosten, Abzug der Direktkosten (§ 39 InvStG)
  • Steuerbefreiung von Beteiligungseinkünften und inländischen Immobilienerträgen (§ 42 InvStG)

BMF, Schreiben v. 18.6.2021, IV C 1 - S 1980 - 1/19/10008 :022

Anwendungsschreiben: BMF, Schreiben v. 21.5.2019


Schlagworte zum Thema:  Investmentsteuergesetz , BMF-Schreiben
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