Änderung des AEAO

Die Finanzverwaltung hat mit einem BMF-Schreiben verschiedene Bestimmungen des AEAO geändert.

AEAO angepasst

In dem Schreiben werden die Anpassungen des AEAO bekannt gegeben. Die Änderungen betreffen die Bestimmungen zu den §§ 52, 55, 57, 58, 58a, 60, 60a, 62, 64 und 68 AO.

BMF, Schreiben v. 6.8.2021, IV C 4 - O 1000/19/10474 :004

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