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Die Finanzverwaltung hat mit einem BMF-Schreiben verschiedene Bestimmungen des AEAO geändert.
AEAO angepasst
In dem Schreiben werden die Anpassungen des AEAO bekannt gegeben. Die Änderungen betreffen die Bestimmungen zu den §§ 52, 55, 57, 58, 58a, 60, 60a, 62, 64 und 68 AO.
BMF, Schreiben v. 6.8.2021, IV C 4 - O 1000/19/10474 :004
Schlagworte zum Thema:
Abgabenordnung, BMF-Schreiben