Absprachen mit Irland zu Sozialversicherungsrenten

Die Bundesrepublik Deutschland und Irland haben Vereinbarungen zur Besteuerungen von Sozialversicherungsrenten getroffen, die in einem BMF-Schreiben veröffentlicht wurden.

DBA-Irland zu Vergütungen aufgrund der Sozialversicherungsgesetzgebung

Im BMF-Schreiben v. 29.1.2021 werden die Absprachen als Anlage veröffentlicht. Hierbei wird zunächst auf Art. 17 Abs. 2 DBA-Irland verwiesen: "Vergütungen, die aufgrund der Sozialversicherungsgesetzgebung eines Vertragsstaats gezahlt werden, können abweichend von Absatz 1 nur in diesem Staat besteuert werden."

Besteuerungsrechte für Sozialversicherungsrenten

In den Absprachen v. 7.8.2020 werden Besteuerungsrechte des Quellenstaats für Vergütungen, die aufgrund ihrer jeweiligen Sozialversicherungsgesetzgebung gezahlt werden, erläutert. Zudem wird der Geltungsbereich des Art. 32 Abs. 5 DBA-Irland erörtert und daraus folgend eine mögliche Steuererstattung für den Fall, dass eine in Irland ansässige natürliche Person am oder nach dem 28.11.2012 erstmalig eine Zahlung einer deutschen Sozialversicherungsrente aufgrund der deutschen Sozialversicherungsgesetzgebung erhalten hat und diese Zahlungen in ihren Steuererklärungen in Irland als Einkünfte angegeben wurde.

BMF, Schreiben v. 29.1.2021, IV B 3 - S 1301 - IRL/19/10003 :001, veröffentlicht am 25.5.2021