Rente ohne eigene Beitragszahlungen
Der Grund: Die für eine Altersrente notwendigen fünf Jahre mit Beitragszeiten - dazu zählen auch Kindererziehungszeiten - lassen sich jetzt leichter erreichen. Für vor 1992 geborene Kinder werden auf dem Rentenkonto nun nicht nur ein, sondern zwei Erziehungsjahre gutgeschrieben. Auch wer also nie selbst Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlt, aber drei Kinder erzogen hat, kann nun auf die fünf Jahre kommen, die mindestens erforderlich sind. Allerdings muss in diesem Fall die Rente beantragt werden.
Beispiel zum Rentenanspruch durch Mütterrente
Eine im Mai 1948 in Westdeutschland geborene Mutter, die drei Kinder erzogen, aber keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat, erhält rückwirkend zum 1. Juli eine Altersrente von brutto 171,59 Euro. Davon geht aber noch der Eigenanteil für die Krankenkasse und Pflegeversicherung ab. Allerdings muss die Mutter bis zum 31. Oktober 2014 einen Rentenantrag gestellt haben.
Fehlen trotz verlängerter Kindererziehungszeiten noch einige Monate für die fünf Jahre, kann es sinnvoll sein, freiwillige Beiträge zu zahlen. Der Mindestbeitrag liegt bei 85,05 Euro im Monat.
Antrag auf höhere Mütterrente nicht in allen Fällen nötig
Wer schon am 30. Juni eine Rente bezogen hat, erhält die höhere Mütterrente automatisch und muss nichts unternehmen. Gleiches gilt für vor 1921 geborene Mütter, die Leistungen für Kindererziehung erhalten. Beginnt die Rente ab dem 1. Juli, werden die Zeiten der Kindererziehung automatisch berücksichtigt, wenn sie der Rentenversicherung bekannt sind.
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