Künstlersozialabgabe: Werden bald alle Arbeitgeber geprüft?

Künftig soll bei allen Arbeitgebern die Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse geprüft werden. Die Prüfung der Künstlersozialabgabe soll regelmäßiger Bestandteil einer Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger werden.

Der Umfang der Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung soll erweitert werden. Diese Gesetzesänderung ist zwar noch in der Pipeline, wirft aber schon ihre Schatten voraus. Der Entwurf des "Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze" (BUK-NOG) sieht vor, dass die Prüfung der Künstlersozialabgabe (KSA) in die Betriebsprüfung hinsichtlich des Gesamtsozialversicherungsbeitrages fest integriert wird. Der für den Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung geltende 4-Jahres-Turnus für Betriebsprüfungen gilt dann auch für die KSA.

Erweiterter Prüfumfang als Beitrag zur Entbürokratisierung?

Nach den Worten des Gesetzgebers soll dadurch in erster Linie entbürokratisiert werden, da nur noch eine einheitliche Prüfung erfolgt. Der bisherige Aufwand,  Anschreiben der Arbeitgeber und Warten auf einen Antwort, könne entfallen. Die Neuregelung erfolgt zudem vor dem Hintergrund der anlaufenden elektronischen Betriebsprüfung (euBP) in der Sozialversicherung. Denn durch die euBP können alle Prüfthemen einschließlich der Künstlersozialabgabe erledigt werden. Würden weiterhin Sonderprüfungen im Rahmen des Anschreibeverfahrens durchgeführt, blieben mögliche Synergieeffekte ungenutzt.

Beitragseinnahmen bleiben aus – KSA steigt

Doch es stecken auch handfeste finanzielle Interessen hinter der Gesetzesänderung. In den Jahren 2007 bis 2011 haben sich die Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung auf die Neuerfassung von abgabepflichtigen Unternehmen konzentriert und diese geprüft. Dazu wurde ein festgelegtes Kontingent von Arbeitgebern (280.000 Unternehmen) angeschrieben und teilweise geprüft. Ab dem Jahr 2011 wurde dann allerdings das Anschreibeverfahren eingeschränkt und damit auch die Prüftätigkeit reduziert - und aus der Prüftätigkeit kaum noch Einnahmen erzielt. In der Folge musste der Künstlersozialabgabesatz für das Jahr 2013 auf 4,1 % angehoben werden. Hält diese Entwicklung an, könnte der Abgabesatz für das Jahr 2014 weiter steigen.

Das BUK-NOG soll bezüglich der Prüfung der KSA bereits nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Man erhofft sich offenbar zeitnah eine verbreiterte Basis für Beitragseinnahmen. 

Achtung: Jedes Unternehmen kann abgabepflichtig sein

An den Beiträgen für Künstler und Publizisten müssen sich alle Unternehmen beteiligen, die künstlerische und publizistische Leistungen und Werke selbstständiger Künstler und Publizisten für Zwecke des Unternehmens nutzen und damit Einnahmen erzielen. Dies gilt auch für Firmen, die nur gelegentlich künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen, etwa um eine Webseite oder Broschüren zu erstellen. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Verwertung solcher Dienstleistungen alleiniger oder maßgeblicher Gegenstand des Unternehmens ist.