Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, dürfen die Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 4.000 EUR je Pflegebedürftigen und 16.000 EUR je Maßnahme nicht übersteigen. Die beteiligten Pflegekassen der Pflegebedürftigen übernehmen von den Gesamtkosten einen Anteil in gleicher Höhe.

 
Praxis-Beispiel

Mehrere Pflegebedürftige einer Wohngruppe

Ehepaar ist pflegebedürftig – Ehefrau (Pflegegrad 2) ist bei der Pflegekasse A versichert und Ehemann (Pflegegrad 3) ist bei der Pflegekasse B versichert. Um die Pflege für beide zu erleichtern, werden einige Umbaumaßnahmen im Badezimmer vorgenommen. Die Kosten betragen insgesamt 7.024,90 EUR. Sie beantragen einen Zuschuss für die wohnumfeldverbessernde Maßnahme.

Berechnung des Zuschuss

  • Aufteilung der Kosten = 7.024,90 EUR : 2 = 3.512,45 EUR
  • Vergleich mit Höchstzuschuss = 3.512,45 EUR < 4.000 EUR

Pflegekasse A und Pflegekasse B zahlen jeweils einen Zuschuss in Höhe von 3.512,45 EUR.

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