Nach Auffassung des BSG ist vorzugsweise eine prämienratierliche (beitragsproportionale) Berechnung durchzuführen. Bei dieser Berechnungsmethode wird ein Näherungswert für den Teil der Gesamtablaufleistung bestimmt, der auf den für den Zeitraum bzw. die Zeiträume der Versicherteneigenschaft des Arbeitgebers (oder mehrerer Arbeitgeber) gezahlten Prämien beruht:

Versorgungsbezüge = P1 x Gesamtablaufleistung P2

P1 = Während der Versicherungsnehmereigenschaft des Arbeitgebers gezahlte Prämien P2 = Insgesamt bis zur Vertragsbeendigung gezahlte Prämien

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