4.1 Zusammensetzung

Die erste "Unabhängige Patienten- und Verbraucherberatung" setzte sich zusammen aus

  • der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv),
  • dem Sozialverband VdK Deutschland und
  • dem Verbund Unabhängige Patientenberatung (VuP).

Seit dem 1.1.2016 hat diese Aufgabe (Beratung von Kassen- und Privatpatienten) der Gesundheitsdienstleister Sanvartis (Privatunternehmen) übernommen.

4.2 Beratungsinhalte

Die UPD berät Patienten in gesundheitlichen, gesundheitsrechtlichen und psychosozialen Fragen

  • qualitätsgesichert,
  • kostenfrei,
  • neutral und
  • unabhängig.

Die Beratung der UPD ist ein ergänzendes Angebot im deutschen Gesundheitswesen. Sie steht zu keiner anderen Instanz in Konkurrenz. Die Beratung der UPD soll und kann z. B. nicht die Leistungen von Arzt oder Anwalt ersetzen.

Der GKV-Spitzenverband darf – trotz der Finanzierung der UPD – auf den Inhalt oder den Umfang der Beratungstätigkeit keinen Einfluss nehmen.[1]

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