Zusammenfassung

 
Begriff

Unterhaltssicherung für anspruchsberechtigte Personen, insbesondere Reservistendienst Leistende, ist der Oberbegriff für die Ansprüche auf verschiedene soziale Leistungen, beispielsweise Geldzahlungen zur Einkommenssicherung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Regelungen über die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistenden sind im neuen Unterhaltssicherungsgesetz (USG) geregelt. Aufgehoben wurde zum 1.1.2020 das Gesetz über die Leistungen an Reservistendienst Leistende und zur Sicherung des Unterhalts der Angehörigen von freiwillig Wehrdienstleistenden (Unterhaltssicherungsgesetz).

1 Anspruchsberechtigte Personen

Anspruchsberechtigt sind gemäß § 1 Abs. 1 USG Reservistendienst Leistende. Das sind Personen, die Wehrdienst nach dem 4. Abschnitt des Soldatengesetzes leisten.

Im Spannungs- oder Verteidigungsfall findet das USG des Weiteren Anwendung auf

2 Umfang der Leistungsansprüche

Es bestehen bei Vorliegen der einzelnen Voraussetzungen Ansprüche auf verschiedene Leistungen, beispielsweise

  • Geldzahlungen zur Sicherung des Einkommens (z. B. Ersatz des Verdienstausfalls in Höhe des um die gesetzlichen Abzüge verminderten Arbeitsentgelts oder Ersatz der Einbuße bei Entgeltersatzleistungen)[1]
  • Sachleistungen[2],
  • Prämien, Dienstgeld, Zuschläge.[3]

3 Ruhen der Leistungen

Die Leistungen zur Unterhaltssicherung ruhen

  • während einer Beurlaubung ohne Geld- und Sachbezüge,
  • während einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung,
  • während eines eigenmächtigen Fernbleibens von der Truppe oder der Dienststelle.[1]

4 Steuerfreiheit

Leistungen nach dem USG sind grundsätzlich steuerfrei.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge