Begriff

Die Tages- und Nachtpflege ist eine zeitweise Betreuung im Tagesverlauf oder während der Nacht in einer Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege. Die Pflegekasse übernimmt die Pflegekosten einschließlich Aufwendungen für Betreuung und die Kosten der medizinischen Behandlungspflege. Die Kosten für Verpflegung sind vom Pflegebedürftigen privat zu tragen. Die Tagespflege wird in der Regel von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind oder eine teilweise Entlastung möchten. Die Pflegebedürftigen werden meist morgens abgeholt und nachmittags zurück nach Hause gebracht.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die gesetzliche Grundlage für die Tages- und Nachtpflege ist § 41 SGB XI. Regelungen zur Tages- und Nachtpflege ergeben sich aus dem Gemeinsamen Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und den Verbänden der Pflegekassen auf Bundesebene (GR v. 20.12.2022).

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