Bedarf nach einer besonders aufwändigen Versorgung besteht, soweit die anderweitigen ambulanten Versorgungsformen sowie ggf. die Leistungen des ambulanten Hospizdienstes nicht oder nur mit besonderer Koordination ausreichen würden, um die Ziele der "Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung" zu erreichen. Anhaltspunkt dafür ist das Vorliegen eines komplexen Symptomgeschehens, dessen Behandlung spezifische palliativmedizinische und/oder palliativpflegerische Kenntnisse und Erfahrungen voraussetzt. Letzteres gilt interdisziplinär, d. h., es wird insbesondere ein zwischen Ärzten und Pflegekräften in besonderem Maße abgestimmtes Konzept als erforderlich vorausgesetzt.

Ein Symptomgeschehen ist in der Regel komplex, wenn mindestens eines der nachstehenden Kriterien erfüllt ist:

  • Ausgeprägte Schmerzsymptomatik
  • Ausgeprägte neurologische/psychiatrische/psychische Symptomatik
  • Ausgeprägte respiratorische/kardiale Symptomatik
  • Ausgeprägte gastrointestinale Symptomatik
  • Ausgeprägte ulzerierende/exulzerierende Wunden oder Tumore
  • Ausgeprägte urogenitale Symptomatik

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