Zur Personensorge gehören alle wesentlichen Entscheidungen für das Kind, insbesondere

  • Pflege (z. B. Versorgung mit Kleidung, Nahrung, Entscheidung über ärztliche Eingriffe),
  • Erziehung (z. B. religiöse Erziehung, Schulausbildung, Berufsauswahl),
  • Aufsicht und
  • Aufenthaltsbestimmung (das Recht, den Aufenthalt und den Umgang des Kindes zu bestimmen).

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