Rz. 5

Die Förderung gemäß § 45e Abs. 1 ist im Gesamtbetrage je Wohngruppe auf 10.000,00 EUR begrenzt und wird bei mehr als 4 anspruchsberechtigten Personen anteilig auf die Pflegeversicherungen der anspruchsberechtigten Personen aufgeteilt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge