Erhebungsmerkmale nach § 128a Absatz 2 Nummer 2 sind
1. |
Regelbedarfsstufe, gezahlter Regelsatz in den Regelbedarfsstufen und abweichende Regelsatzfestsetzung, |
2. |
Mehrbedarfe nach Art und Höhe, |
3. |
einmalige Bedarfe nach Art und Höhe, |
5. |
Beiträge für die Vorsorge, getrennt nach
|
6. |
Bedarfe für Bildung und Teilhabe, getrennt nach
|
7. |
[2]Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft, getrennt nach Leistungsberechtigten,
|
Bis 31.12.2019:
7. |
Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft, |
8. |
Brutto- und Nettobedarf, |
9. |
[3]Darlehen getrennt nach
|
Bis 30.06.2017:
9. |
Darlehen. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen