Erhebungsmerkmale nach § 128a Absatz 2 Nummer 1 sind
1. |
Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit und Bundesland, |
2. |
Geburtsmonat, Wohngemeinde und Gemeindeteil, bei Ausländern auch aufenthaltsrechtlicher Status, |
4. |
Träger der Leistung, |
5. |
Beginn der Leistungsgewährung nach Monat und Jahr sowie Ursache der Leistungsgewährung, Ende des Leistungsbezugs nach Monat und Jahr sowie Grund für die Einstellung der Leistung, |
6. |
Dauer des Leistungsbezugs in Monaten, |
7. |
gleichzeitiger Bezug von Leistungen nach dem Dritten und Fünften bis Neunten Kapitel, |
8. |
[1]Bezug eines Zuschlages an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (Grundrentenzuschlag) nach § 76g des Sechsten Buches. |
Von 2021 bis 2023:
8. |
Bezug einer Grundrente. |
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