§ 68 Besondere Teile dieses Gesetzbuches
Bis zu ihrer Einordnung in dieses Gesetzbuch gelten die nachfolgenden Gesetze mit den zu ihrer Ergänzung und Änderung erlassenen Gesetzen als dessen besondere Teile:
2. (weggefallen)
3. |
6. |
das Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte, |
7. |
das Bundesversorgungsgesetz, auch soweit andere Gesetze, insbesondere
die entsprechende Anwendung der Leistungsvorschriften des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, |
8. |
das Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung, |
9. |
10. |
das Wohngeldgesetz und das Wohngeldsondergesetz, |
11. |
das Bundessozialhilfegesetz, auch soweit § 9 Abs. 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes die entsprechende Anwendung des Bundessozialhilfegesetzes vorsieht, |
12. |
13.. (weggefallen)
14. |
15. |
der Erste Abschnitt des Bundeserziehungsgeldgesetzes, |
15a. |
der erste Abschnitt des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, |
16. |
das Altersteilzeitgesetz, |
17. |
das Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen, |
18. |
das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen