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Berufsbildungswerke führen die Erstausbildung jugendlicher Behinderter durch. Die Berufsbildungswerke haben sich in einer Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG BBW) organisiert. Es gibt bundesweit eine Vielzahl von Berufsbildungswerken. Eine Übersicht zu den Standorten und Bildungsangeboten findet sich stets aktuell im Internet unter http://www.bagbbw.de. Die Berufsbildungswerke sind überregionale Einrichtungen zur Erstausbildung behinderter junger Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nur durch eine kontinuierliche medizinische, psychologische, pädagogische und soziale Betreuung während der Ausbildung zu einem Ausbildungsabschluss befähigt werden können. Träger der Berufsbildungswerke sind in der Regel kirchliche oder gemeinnützige Organisationen. Den Berufsförderungswerken und Berufsbildungswerken ist ein Internat angegliedert. Bei diesen überbetrieblichen Maßnahmen übernimmt der zuständige Rehabilitationsträger die vollen Kosten der Maßnahmen einschließlich der Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Neben den beruflichen Bildungsmaßnahmen führen Berufbildungswerke auch Maßnahmen der beruflichen Eignung und der Arbeitserprobung nach § 49 Abs. 4 oder der Berufsvorbereitung nach § 49 Abs. 3 Nr. 2 durch.

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