Rz. 1

Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 434f nach § 435 überführt.

§ 434f war durch Art. 3 Nr. 35 des Gesetzes zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) eingefügt worden und am 27.3.2002 in Kraft getreten. Sie enthält die erforderlichen Übergangsregelungen zur Umstrukturierung der Führungsspitze in der Bundesagentur für Arbeit. § 434f Abs. 1 und 3 wurden zum 1.1.2004 aufgehoben durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848).

Im Zusammenhang mit der Überführung von § 434f ist die Vorschrift unverändert geblieben.

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